Kann ich als Hausbesorger die Kündigung bei Gericht anfechten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Ansicht, dass die Geltendmachung der Diskriminierung durch die Kündigung nicht bloß einredeweise im Aufkündigungsverfahren gemäß § 18 Abs 7 HbG, sondern durch Klage im Verfahren über die Anfechtung der Kündigung zu erfolgen hat, steht mit der Rechtsprechung im Einklang.OGH 9 ObA 102/14m, 29.01.2015
- Hier: Im Aufkündigungsverfahen gemäß § 18 Abs 7 HbG geltend gemachte Diskriminierung nach § 54d VBO 1995.OGH 9 ObA 102/14m, 29.01.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 44/16b, 27.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Untersteht Ihr Dienstverhältnis aufgrund einer Vereinbarung dem Kündigungsschutz des Vertragsbedienstetengesetzes, ist der allgemeine Kündigungsschutz daneben überflüssig. Dass der Dienstgeber nur aus wichtigen Gründen kündigen darf, ist der Ausgleich für die Anfechtungsrechte, die sonst der Belegschaftsvertretung zustehen.
Nein. Wer als Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen vertritt, gilt für den Kündigungsschutz der Betriebsverfassung nicht als Arbeitnehmer. Eine Kündigungs- oder Entlassungsanfechtung nach diesen Regeln steht ihm daher nicht offen. Dasselbe gilt für leitende Angestellte mit maßgebendem Einfluss.