Zum Inhalt springen

Kann ich als Hausbesorger die Kündigung bei Gericht anfechten?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Hausbesorger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Hauseigentümer
Ja. Gelten Sie als Hausbesorger arbeitsverfassungsrechtlich als Arbeitnehmer, können Sie sich auch dann auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen, wenn Ihnen unter Beistellung einer Ersatzwohnung gekündigt wird. Eine Benachteiligung müssen Sie allerdings mit einer eigenen Klage geltend machen und nicht bloß im Aufkündigungsverfahren einwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Ein Hausbesorger, der unter den Voraussetzungen des § 134b ArbVG Arbeitnehmer im Sinne des § 36 ArbVG ist und dem im Sinne des § 18 Abs 7 HbG unter Beistellung einer Ersatzwohnung gekündigt wird, kann sich auf den Schutz des § 105 ArbVG berufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsschutz von Vertragsbediensteten

Nein. Untersteht Ihr Dienstverhältnis aufgrund einer Vereinbarung dem Kündigungsschutz des Vertragsbedienstetengesetzes, ist der allgemeine Kündigungsschutz daneben überflüssig. Dass der Dienstgeber nur aus wichtigen Gründen kündigen darf, ist der Ausgleich für die Anfechtungsrechte, die sonst der Belegschaftsvertretung zustehen.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsanfechtung durch Geschäftsführer

Nein. Wer als Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen vertritt, gilt für den Kündigungsschutz der Betriebsverfassung nicht als Arbeitnehmer. Eine Kündigungs- oder Entlassungsanfechtung nach diesen Regeln steht ihm daher nicht offen. Dasselbe gilt für leitende Angestellte mit maßgebendem Einfluss.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Auflassung des Hausbesorgerpostens als Kündigungsgrund
Arbeitsrecht · Kündigungsanfechtung ohne Betriebsrat
Arbeitsrecht · Kündigung wegen Auflassung des Hausbesorgerpostens