Kann ich meine Kündigung anfechten, wenn es keinen Betriebsrat gibt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 ObA 59/24w, 12.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 94/24z, 25.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
- ArbVG § 107 · Anfechtung durch den Arbeitnehmer
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Haben Sie den Betriebsrat gar nicht um die Anfechtung Ihrer Kündigung ersucht, geht das Recht zur Anfechtung nicht auf Sie über. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sich später herausstellt, dass der Betriebsrat einem solchen Ersuchen ohnehin nicht entsprochen hätte.
Nein. Mit der Entlassung endet Ihr Dienstverhältnis jedenfalls, auch wenn Sie die Entlassung anfechten, denn selbst eine anfechtbare Entlassung wirkt zunächst. Erst wenn Ihre Anfechtung Erfolg hat, fällt die Entlassung rückwirkend weg; bis dahin können Sie die Wahl weder anfechten noch auf ihre Nichtigkeit klagen.