Zum Inhalt springen

Was prüft das Gericht bei einem vereinbarten Verteilungsschlüssel?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwalter
Wenn im Außerstreitverfahren geprüft wird, ob ein vereinbarter Aufteilungsschlüssel zulässig ist, geht es darum, ob die Vereinbarung ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Der Begriff der "Zulässigkeit" eines vereinbarten Aufteilungsschlüssels, deren Prüfung ins Außerstreitverfahren verwiesen ist (§ 26 Abs 1 Z 8 WEG), ist im Sinne eines ordnungsgemäßen Zustandekommens zu verstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113012 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

WEG idF 3. WÄG §26 Abs1 Z8

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Abweichender Aufteilungsschlüssel bindet Käufer
Wohnungseigentum · Vereinbarter Verteilungsschlüssel im Altmiethaus
Wohnungseigentum · Abweichender Kostenverteilungsschlüssel
Wohnungseigentum · Neuer Verteilungsschlüssel nur für die Zukunft
Wohnungseigentum · Abweichender Verteilungsschlüssel im Wohnungseigentum