Zum Inhalt springen

Gilt der vereinbarte Kostenschlüssel auch für mich als Käufer?

betrifft Wohnungseigentümer, Käufer
Haben die Wohnungseigentümer für die Kosten einen vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssel vereinbart, bindet diese Vereinbarung auch spätere Erwerber. Sie gilt daher auch für Sie, wenn Sie eine Wohnung erst danach kaufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2004)

Die Vereinbarung eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels bindet im Wohnungseigentumsrecht seit dem 3.WÄG auch Einzelrechtsnachfolger.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Abweichender Aufteilungsschlüssel im Wohnungseigentum
Wohnungseigentum · Vereinbarter Verteilungsschlüssel im Altmiethaus
Wohnungseigentum · Kostenvereinbarung vor Eintragung des Wohnungseigentums
Wohnungseigentum · Kostenaufteilung über Liegenschaftsgrenzen hinweg
Wohnungseigentum · Bindung an alte Aufteilungsvereinbarungen