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Können wir die Aufteilung der Hauskosten anders vereinbaren?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Verwalter
Ja. Die gesetzlichen Regeln über die Verteilung der Aufwendungen sind nachgiebig, Sie können also einen anderen Schlüssel vereinbaren. Besteht eine solche Vereinbarung, kann das Gericht sie nur ändern, wenn sich seither die Nutzungsmöglichkeiten wesentlich geändert haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Die Bestimmungen des WEG über die Verteilung der Aufwendungen stellen nachgiebiges Recht dar und lassen vertraglichen Abweichungen vom gesetzlichen Verteilungsgrundsatz weitgehenden Raum.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Abrechnung nach Kauf einer Genossenschaftswohnung

Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.

günstig für Verwalter Akontozahlungen trotz strittiger Abrechnung

Nein. Auch wenn Sie die Jahresabrechnung für unrichtig oder unvollständig halten, müssen Sie die vorgeschriebenen Akontozahlungen für die Betriebskosten weiter leisten. Ihre Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Verwalter ordentlich abgerechnet hat; auch eine Aufrechnung mit Guthaben ist in der Regel ausgeschlossen.

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