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Kann mir der neue Miteigentümer deshalb kündigen?

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Nein, solange nicht alle Anteile übergegangen sind. Das Mietverhältnis ist unteilbar, und der verbleibende Miteigentümer wird durch den Übergang von Anteilen nicht von seiner Vertragspflicht frei. Erst wenn sämtliche Anteile an Personen übergegangen sind, die nicht Partner des ursprünglichen Mietvertrags waren, greift das besondere Kündigungsrecht, und die Bindung an vereinbarte Bestandzeiten und Kündigungsfristen endet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 24.04.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Dem Erwerber von Miteigentumsanteilen wird das Kündigungsrecht nach § 1120 ABGB nur deshalb verweigert, weil das Mietverhältnis ein unteilbares ist und der verbleibende Miteigentümer durch den Übergang von Miteigentumsanteilen an andere Personen nicht von seiner Vertragspflicht entbunden werden kann. Solange daher noch ein Anteilseigentümer vorhanden ist, kann der Erwerber der übrigen Anteile von dem Kündigungsrecht des § 1120 ABGB keinen Gebrauch machen. Erst wenn alle Miteigentumsanteile auf Personen übergegangen sind, die nicht Vertragspartner des ursprünglichen Mietvertrages waren, wird § 1120 ABGB wirksam, die Bindung an vereinbarte Bestandzeiten und Kündigungsfristen hört auf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigung durch einen Miteigentümer

Hat ein Miteigentümer durch eine Aufteilung der Nutzung einen Teil des Hauses allein zugewiesen bekommen, darf er diesen Teil vermieten und den Mietvertrag auch allein aufkündigen. Er handelt dabei aber als Vertreter aller Miteigentümer, die gemeinsam Ihre Vertragspartner sind. Besteht Wohnungseigentum, tritt die Eigentümergemeinschaft an diese Stelle.

günstig für Vermieter Zustimmung zur Kündigung nachweisen

Nein. Kündigt ein Miteigentümer mit kleinem Anteil im eigenen Namen, genügt es, wenn er die Zustimmung anderer Miteigentümer erst im laufenden Verfahren nachweist. Zusammen mit ihm müssen diese die Mehrheit der Anteile halten; die Zustimmung kann auch schlüssig erteilt werden.

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