Ist es schon verboten, andere zu gefährden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorführung nach § 9 UbG.OGH 10 Ob 39/23t, 19.12.2023
- Hier: Bergtour.OGH 9 Ob 4/22m, 24.03.2022
- Hier: Verletzung eines Polizisten bei der Verfolgung einer einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtigen Person.OGH 1 Ob 158/21y, 07.09.2021
- Daraus werden Sorgfalts‑ und Verkehrssicherungspflichten abgeleitet (so schon 7 Ob 24/02h mwN).OGH 1 Ob 97/15v, 18.06.2015
- Eine Handlungspflicht kann sich für den Gehilfen aus den ihm erteilten Auftrag ergeben.OGH 2 Ob 18/98f, 23.09.1999
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Es ist zu prüfen, ob gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen wurde.OGH 2 Ob 64/98w, 25.06.1998
- Es ist heute aber allgemein anerkannt, daß aus einer Beeinträchtigung eines absoluten Rechtes allein noch nicht zwingend auf die Rechtswidrigkeit der Handlung geschlossen werden kann.OGH 1 Ob 658/83, 31.08.1983
- PersönlichkeitsrechtOGH 4 Ob 91/78, 24.10.1978
- Rechte auf körperliche Unversehrtheit.OGH 7 Ob 650/78, 07.09.1978
- Bei Verletzung fremder absolut geschützter Rechte ist das Rechtswidrigkeitsurteil nur auf Grund umfassender Interessenabwägung zu finden.OGH 8 Ob 219/75, 05.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 33.
- OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 39/23t, 19.12.2023, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 59/22g, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 38/23m, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 4/22m, 24.03.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 158/21y, 07.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 215/20d, 27.11.2020, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 69/17p, 30.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Schutzvorschrift schützt nur jene Personen, die berechtigt in den Gefahrenbereich gelangen. Wer sich unbefugt dorthin begibt, kann sich auf diesen Zweck der Vorschrift nicht berufen. Der Schutzbereich der Vorschrift ist damit beschränkt.
Nicht schon allein deshalb. Strafgesetze sind aus zivilrechtlicher Sicht im Allgemeinen keine Vorschriften, die vor abstrakten Gefahren schützen sollen, und daher meist keine Schutzgesetze. Sie stellen auf die konkrete Gefährdung eines Guts ab und nicht auf allgemeine Gefahrensteuerung.