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Ist mein Eigentum gegen Eingriffe anderer geschützt?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Liegenschaftseigentümer, Geschädigte
Das Eigentumsrecht ist ein absolutes Recht. Die Rechtsordnung schützt es gegen Angriffe Dritter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Das Eigentumsrecht ist ein absolutes, von der Rechtsordnung gegen Angriffe Dritter geschütztes Recht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010350 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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