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Ist die Hausverwaltung im Heizkostenverfahren Partei?

betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Hausverwaltung, Abrechnungsunternehmen
Im Verfahren über die Wärmeabrechnung werden der Verwalter des Gebäudes und das mit der Abrechnung beauftragte Unternehmen von Amts wegen beigezogen. Sie haben dort nur eine beratende Aufgabe und sind keine Parteien.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 06.04.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die nach § 25 Abs 3 Satz 2 HeizKG einem Verfahren nach Abs 1 leg cit von Amts wegen beizuziehenden Personen - der Verwalter des Gebäudes und der mit der Wärmeabrechnung beauftragte Unternehmer - haben nur beratende Funktion und keine Parteistellung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

HeizKG §25 Abs1; HeizKG §25 Abs3 2.Satz

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