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Kann ich meine Heizkostenabrechnung bei Gericht überprüfen lassen?

betrifft Mieter, Wohnungseigentümer, Wärmeabgeber, Hausverwaltung
Nur in den Fällen, die das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz aufzählt; diese Aufzählung ist abschließend. In einem solchen Verfahren kann aber auch geprüft werden, ob die gesamte Heiz- und Warmwasserkostensumme richtig gebildet wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2003)

§ 25 Abs 1 HeizKG enthält eine taxative Aufzählung der Kompetenztatbestände.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

HeizKG §25 Abs1

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