Kann ich meine Heizkostenabrechnung bei Gericht überprüfen lassen?
betrifft Mieter, Wohnungseigentümer, Wärmeabgeber, Hausverwaltung
Nur in den Fällen, die das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz aufzählt; diese Aufzählung ist abschließend. In einem solchen Verfahren kann aber auch geprüft werden, ob die gesamte Heiz- und Warmwasserkostensumme richtig gebildet wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2003)
§ 25 Abs 1 HeizKG enthält eine taxative Aufzählung der Kompetenztatbestände.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Verfahren nach § 25 HeizKG kann dabei auch die Überprüfung der gesetzmäßigen Bildung der gesamten Heizungs- und Warmwasserkostensumme zum Inhalt haben.OGH 5 Ob 40/07d, 04.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 99/17w, 23.10.2017
Genannte Normen
HeizKG §25 Abs1
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