Darf der Vermieter erhöhen, obwohl mir die GmbH gehört?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einbringung des Mieterunternehmens als Sacheinlage in eine GmbH.OGH 5 Ob 133/00w, 30.05.2000
- Dies bedeutet mit anderen Worten, dass eine Unternehmensveräußerung im Sinne des § 12a Abs 1 MRG die Mietzinsanhebung gemäß § 12a Abs 2 MRG ohne Rücksicht auf einen Machtwechsel im Sinne des § 12a Abs 3 MRG ermöglicht.OGH 5 Ob 56/99t, 27.04.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 138/21h, 25.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12a · Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn Ihr Vertrag ein Weitergaberecht enthält, etwa die Klausel, dass alle Rechte und Pflichten auf die Rechtsnachfolger übergehen, und Sie dieses Recht auch tatsächlich ausüben. Dann kann der Vermieter den Hauptmietzins nicht auf den angemessenen Betrag anheben. Steht an anderer Stelle des Vertrags eine eigene Regelung über die Weitergabe, gilt das nicht.
Nur bei einer entscheidenden Änderung. Diese liegt in der Regel erst vor, wenn die Mehrheitsverhältnisse in der Mietergesellschaft kippen. Bei jeder anderen Verschiebung muss der Vermieter besondere Umstände darlegen, warum sich Einfluss und Macht entscheidend geändert haben.