Muss ich die Mietzinsprüfung gemeinsam mit meinem Mitmieter führen?
betrifft Mieter, Mitmieter, Vermieter
Ja. Geht es um die gesetzliche Zulässigkeit des Mietzinses, den Sie gemeinsam schulden, können Mitmieter darüber nur einheitlich streiten. Sie werden im Verfahren wie eine einzige Partei behandelt, so wie regelmäßig auch im Zivilprozess.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Mitmieter sind in Angelegenheiten, die die gesetzliche Zulässigkeit des von ihnen gemeinsam geschuldeten Mietzinses betreffen, in analoger Anwendung des § 14 ZPO als notwendige Streitgenossen zu behandeln, wie sie dies auch im Streitverfahren regelmäßig sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahren auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes.OGH 5 Ob 223/04m, 07.12.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 104/18g, 06.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 7
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 14
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