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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · Fassung ab 01.01.2005

ABGB Art. 4 § 7

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 58/2004, zu den §§ 137b, 138 – 138d, 155 – 159, 161, 163, 163b – 164d, 180a, 212 – 214, 281, 283, 568, 569, 584 – 587, 590, 597 – 600, 730, 757, 773a, 798a, 799 – 801, 806, 807, 810, 811, 815, 819, 838a und 853, JGS Nr. 946/1811) § 7. In gerichtlichen Abstammungsverfahren, die zum Ablauf des 31. Dezember 2004 noch anhängig sind, sind die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden. Gleiches gilt für die Wirkung der Entscheidung in diesen Verfahren.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Nicht schon deshalb, weil dort das Wort Verjährung steht. Wenn ein Kollektivvertrag verlangt, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, folgt daraus allein noch nicht, dass eine Klage nötig ist. Es genügt in der Regel, wenn Sie die Zahlung rechtzeitig außergerichtlich verlangen.

Die verbindlichen Bestimmungen eines Kollektivvertrags werden wie ein Gesetz ausgelegt. Maßgeblich sind die eigentümliche Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und die Absicht dessen, der die Regel gesetzt hat.

Ist eine Bestimmung im Kollektivvertrag unklar, wird im Zweifel angenommen, dass die Vertragsparteien eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen wollten. Ebenso wird angenommen, dass sie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen wollten und niemanden ungleich behandeln wollten.

Maßgeblich ist zuerst der Wortlaut des Kollektivvertrags im Zusammenhang mit seinen übrigen Regelungen. Was die Vertragsparteien wollten, zählt nur, soweit es im Text seinen Niederschlag gefunden hat. Ein älterer, bereits außer Kraft getretener Kollektivvertrag wird erst herangezogen, wenn der geltende Text kein eindeutiges Ergebnis liefert.

Schafft Ihr Nachbar zu seinem eigenen Nutzen eine besondere Gefahrenlage auf seinem Grund, kann er Ihnen den Schaden auch ohne Verschulden ersetzen müssen. Das setzt voraus, dass Sie der Gefahr ausgeliefert waren und der Schaden für ihn ein einkalkulierbares Risiko war. Eine behördliche Genehmigung ist dafür nicht nötig.

Ob eine übertretene Vorschrift gerade Ihren Schaden verhindern sollte, ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht muss dazu den Zweck der Vorschrift ermitteln. Was sich die Behörde beim Anordnen eines Verkehrszeichens innerlich gedacht hat, ist dafür ohne Bedeutung.

Ein Mindestlohntarif ist rechtlich eine Verordnung. Er wird deshalb nach den allgemeinen Regeln für die Auslegung von Rechtsvorschriften verstanden, also nach dem Wortlaut und dem erkennbaren Zweck.

Jener Teil eines Kollektivvertrags, der unmittelbar für alle Arbeitsverhältnisse gilt, wird wie ein Gesetz ausgelegt und nicht wie ein Vertrag zwischen zwei Personen. Es kommt also nicht darauf an, was einzelne Personen gemeint haben. Maßgeblich sind Wortlaut und Zweck der Regelung.

Bestimmungen in Vereinsstatuten und Durchführungsbestimmungen, die ein zuständiges Vereinsorgan durch Beschluss geschaffen hat, werden nicht wie ein Vertrag ausgelegt. Für sie gelten jene Regeln, nach denen Gesetze ausgelegt werden.

Unklare Bestimmungen einer Satzung, die mehrere Deutungen zulassen, sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn auszulegen. Maßgeblich ist, dass sich bei der Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielen lassen.

Ein Bescheid wird wie ein Gesetz ausgelegt und nicht wie ein Vertrag. Maßgeblich ist der objektive Inhalt, also das, was die Behörde im Spruch tatsächlich zum Ausdruck gebracht hat, nicht was sie oder die Beteiligten gemeint haben. Bleiben Zweifel über den Spruch, wird auch die Begründung herangezogen.

Lässt eine Regel im Kollektivvertrag mehrere Deutungen zu und helfen die üblichen Auslegungsregeln nicht weiter, wird jene Deutung gewählt, die vernünftig und praktisch durchführbar ist. Es wird angenommen, dass die Vertragsparteien einen gerechten Ausgleich der Interessen wollten.

Die Regeln eines Kollektivvertrags werden nicht daran gemessen, ob der Arbeitgeber alle Beschäftigten gleich behandelt. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber selbst. Kollektivvertragliche Regeln werden stattdessen daran geprüft, ob sie gegen die guten Sitten und den Gleichheitsgedanken der Verfassung verstoßen.

Ein Vorpachtrecht wird nach denselben Regeln beurteilt wie ein Vorkaufsrecht. Etwas anderes gilt nur dort, wo Besonderheiten des Pachtrechts dem entgegenstehen.

Ja. Sie dürfen mit dem anderen auch ein Dauerverhältnis vereinbaren, das im Gesetz gar nicht eigens geregelt ist. Für solche Verträge gelten dann sinngemäß jene Regeln, die das Gesetz für ähnliche laufende Verträge vorsieht, etwa für die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund.

Wer eine fremde Sache im Rahmen eines Vertrages in Händen hat, muss sie sorgfältig verwahren. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag gar nicht die Aufbewahrung zum Inhalt hat, etwa beim Kauf oder beim Auftrag an einen Handwerker.

Sonderverträge im öffentlichen Dienst sind Ausnahmen und daher streng auszulegen. Die Vorschriften über Einstufung und Entlohnung sind zwingend, und für die Einstufung zählen die tatsächlich geleisteten Dienste, nicht die vereinbarten. Sonst könnten diese Schutzvorschriften über den Umweg eines Sondervertrags zu Ihrem Nachteil ausgehebelt werden.

Ein Kollektivvertrag wird so verstanden, wie ihn ein Leser dem Text nach verstehen muss. Maßgeblich ist der Wortlaut, nicht das, was sich die Verhandler dabei gedacht haben. Deshalb werden Personen, die den Kollektivvertrag mitverhandelt haben, dazu auch nicht befragt.

Jener Teil einer Betriebsvereinbarung, der Rechte und Pflichten für die Belegschaft festlegt, wird nach denselben Regeln ausgelegt wie ein Gesetz. Die Auslegungsregeln für Verträge und Willenserklärungen gelten dafür nicht.

Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse so, dass sie bei Entstehung der Regelung noch gar nicht bedacht sein konnten, ist nach dem ursprünglichen und weiterhin gültigen Zweck der Regelung zu entscheiden. Die Gefahrenzulage soll die erhöhte Gesundheitsgefährdung bei der Betreuung ansteckender Patienten abgelten. Kommt es weiterhin zu einem vergleichbaren Infektionsrisiko, bleibt der Anspruch bestehen.

Ja. Geht es um die gesetzliche Zulässigkeit des Mietzinses, den Sie gemeinsam schulden, können Mitmieter darüber nur einheitlich streiten. Sie werden im Verfahren wie eine einzige Partei behandelt, so wie regelmäßig auch im Zivilprozess.

Ein Gericht darf eine Regel nur dann sinngemäß auf einen ungeregelten Fall übertragen, wenn das Gesetz unbeabsichtigt unvollständig geblieben ist. Fehlt eine solche Lücke, sind die Voraussetzungen dafür nicht gegeben.

Ist ein Versehen des Gesetzgebers offenkundig, kann es durch Auslegung bereinigt werden, solange der Gesetzgeber es nicht selbst beseitigt. Das Gericht wendet die Regel dann so an, wie sie gemeint war.

Lässt der Wortlaut eines Gesetzes mehrere Auslegungen zu, ist nach Möglichkeit der Wille des Gesetzgebers zu erforschen. Die Bestimmung ist dann so zu verstehen, wie es im Hinblick auf die übrige Rechtsordnung und den Zweck sinnvoller erscheint. Der Wortlaut allein entscheidet also nicht.

Die Erläuterungen zu einem Gesetz sind mit Vorsicht zu verwenden, weil sie selbst nicht Gesetz geworden sind und mit dem wirklichen Willen des Gesetzgebers nicht übereinstimmen müssen. Eine gewisse Vermutung der Richtigkeit haben sie aber für sich. Der Wortlaut des Gesetzes und sein Zusammenhang mit anderen Gesetzen gehen den Erläuterungen vor.

Ist der Inhalt eines Gesetzes zweifelhaft, wird es so verstanden, dass es mit der Verfassung im Einklang steht. Von mehreren möglichen Deutungen ist also die verfassungskonforme zu wählen.

Fehlt für einen Fall eine ausdrückliche Regelung, kann eine bestehende Vorschrift auf ihn übertragen werden. Voraussetzung ist, dass beide Fälle nach der Wertung des Gesetzes in den maßgeblichen Punkten übereinstimmen, sodass auch dieselbe Rechtsfolge eintreten soll.

Satzungen werden nach jenen Grundsätzen ausgelegt, die für Gesetze gelten. Es kommt daher auf den Wortlaut und den Zweck der Bestimmung an und nicht auf den Willen einzelner Beteiligter.

Bleibt der Text eines Gesetzes auch nach genauem Lesen unklar, wird nach der Absicht des Gesetzgebers gefragt. Man versucht dann, den Sinn der Regelung aus ihrem Zweck heraus zu verstehen. Die Wertungen, die in der Regelung stecken, sind dabei zu Ende zu denken.

Wenn eine ausdrückliche Regelung auf Ihren Fall nicht passt, bedeutet das nicht, dass es keine Lösung gibt. Verlangen der Zweck des Gesetzes und der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass die Rechtsfolge auch für einen ähnlichen, nicht geregelten Fall gilt, dann wird die Regel übertragen. Das ist selbst dann möglich, wenn der Gesetzgeber die Fälle abschließend aufzählen wollte.

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