Wen schützt die Versicherung gegen Wasserschäden am Gebäude?
günstig für Hauseigentümer betrifft Hauseigentümer, Vermieter, Mieter, Versicherungsnehmer
Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist eine Sachversicherung. Sie dient der Erhaltung des Gebäudes und damit dem Eigentum des Versicherungsnehmers. In gewissem Rahmen dient sie auch der Erhaltung und Verwertung des Gebäudes durch Vermietung oder Verpachtung.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist eine Sachversicherung, die der Erhaltung des Gebäudes sohin des Eigentums des Versicherungsnehmers dient. Im gewissen Rahmen dient sie auch der Erhaltung und Verwertung des Gebäudes durch Vermietung bzw Verpachtung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch der Oberste Gerichtshof geht – aufgrund der dargestellten beachtenswerten Argumente der deutschen Rechtsprechung und der Lehre – nunmehr davon aus, dass die Auslegung des Sachversicherungsvertrags eine Einbeziehung des Sachersatzinteresses des Mieters in Form eines konkludenten Regressverzichts des Versicherers für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ergeben kann.OGH 7 Ob 99/23v, 27.09.2023
- Hier: Überwälzung der Versicherungsprämien in der Gebäudeversicherung auf den Mieter im Rahmen der Betriebskosten.OGH 7 Ob 99/23v, 27.09.2023
- Hier: BB-W16.OGH 7 Ob 164/20y, 27.01.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 170/19d, 27.11.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
AWB 1986 allg
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