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Zahlt meine Versicherung Wasserschaden aus einem angeschlossenen Gerät?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Hauseigentümer, Mieter, Versicherungen, Gastronomen
Ja. Die Leitungswasserversicherung deckt Wasser, das aus wasserführenden Rohren, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt, auch wenn der Austritt erst am Ende der Leitung erfolgt; ob das Wasser etwa mit Kohlensäure angereichert war, spielt keine Rolle. Als angeschlossene Einrichtung gilt jedes Behältnis, das dauerhaft mit dem Rohrsystem verbunden ist. Versichert ist aber nur Wasser, das unbeabsichtigt austritt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Da Leitungswasser im Rahmen der „Leitungswassergefahren" in der Leitungswasserversicherung ausdrücklich als solches definiert ist, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt, umfasst der Versicherungsschutz auch Flüssigkeitsaustritt am Ende einer wasserführenden Rohrleitung, nämlich bei der Armatur einer an die Wasserleitung angeschlossenen Einrichtung und zwar ohne Rücksicht darauf, ob das Wasser nach Passieren der genannten Anlage mit Kohlensäure angereichert war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123409 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

AEBS 1999 Art1 Pkt4; AWB 2009 Art1.11; Leitungswasserschadenversicherung AEHB 2000 Teil B Art2.1.; Leitungswasserschadenversicherung AEHB 2000 Teil B Art2.2.

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Wasserdampf und Leitungswasserdeckung

Nein, wenn er planmäßig austritt. Entweicht Wasser oder Wasserdampf genau so, wie es die Bauweise der Anlage vorsieht, liegt kein Austritt von Leitungswasser vor. Die Leitungswasserversicherung deckt einen solchen Schaden nicht.

günstig für Versicherer Leitungswasserschaden und geplante Konstruktion

Nein. Fließt überschüssiges Regenwasser aus einer vollen Zisterne genau so ab, wie es die Anlage vorsieht, tritt kein Leitungswasser im Sinn der Versicherungsbedingungen aus. Ein Schaden aus einem solchen planmäßigen Austritt ist nicht gedeckt.

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