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Zahlt die Versicherung den Schaden durch Wasser aus der Wärmepumpe?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Hauseigentümer, Versicherer
Ja. Das Kondenswasser, das sich in einer Wärmepumpe bildet und über eine Wanne und ein Abflussrohr in den Kanal abgeleitet werden soll, versteht ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer als Wasser aus einer angeschlossenen Einrichtung. Es gilt damit als Leitungswasser im Sinn der Versicherungsbedingungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Das sich in einer Wärmepumpenanlage bildende Kondensat, das – der Konstruktion entsprechend – über eine Kondensatwanne und ein Abflussrohr in den Kanal abgeleitet werden soll, wird vom verständigen Versicherungsnehmer als Wasser aus einer angeschlossenen Einrichtung und damit als Leitungswasser im Sinn der Bedingungen angesehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Wasserdampf und Leitungswasserdeckung

Nein, wenn er planmäßig austritt. Entweicht Wasser oder Wasserdampf genau so, wie es die Bauweise der Anlage vorsieht, liegt kein Austritt von Leitungswasser vor. Die Leitungswasserversicherung deckt einen solchen Schaden nicht.

günstig für Versicherer Leitungswasserschaden und geplante Konstruktion

Nein. Fließt überschüssiges Regenwasser aus einer vollen Zisterne genau so ab, wie es die Anlage vorsieht, tritt kein Leitungswasser im Sinn der Versicherungsbedingungen aus. Ein Schaden aus einem solchen planmäßigen Austritt ist nicht gedeckt.

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