Zahlt die Versicherung den Schaden durch Wasser aus der Wärmepumpe?
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 7 Ob 170/19d, 27.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 118/17d, 21.09.2017
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn er planmäßig austritt. Entweicht Wasser oder Wasserdampf genau so, wie es die Bauweise der Anlage vorsieht, liegt kein Austritt von Leitungswasser vor. Die Leitungswasserversicherung deckt einen solchen Schaden nicht.
Nein. Fließt überschüssiges Regenwasser aus einer vollen Zisterne genau so ab, wie es die Anlage vorsieht, tritt kein Leitungswasser im Sinn der Versicherungsbedingungen aus. Ein Schaden aus einem solchen planmäßigen Austritt ist nicht gedeckt.