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Kann ein Notgeschäftsführer nur für eine einzelne Sache zuständig sein?

betrifft Gesellschafter, Gläubiger, GmbH
Ein Notgeschäftsführer muss nicht für alle Angelegenheiten der Gesellschaft bestellt werden. Sein Tätigkeitsbereich darf auf die einzelne dringend notwendige Handlung beschränkt werden, etwa auf die Vertretung in einem bestimmten Verfahren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Es ist zulässig, den Tätigkeitsbereich des Notgeschäftsführers auf die einzelne dringend notwendig gewordene Rechtshandlung zu beschränken. Wird daher die Bestellung eines Notgeschäftsführers zur Vertretung der Gesellschaft, die keinen Geschäftsführer hat und für die auch noch kein Prozesskurator bestellt wurde, in einem gegen sie zu führenden Verfahren beantragt, könnte dessen Wirkungskreis auf diesen Aufgabenkreis eingeschränkt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

GmbHG §15a

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