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Wer darf beim Gericht einen Geschäftsführer für die GmbH beantragen?

günstig für Gläubiger betrifft Gesellschafter, Gläubiger, Geschäftsführer, Erwerber von Geschäftsanteilen
Beantragen kann das jeder, der ein Interesse daran hat, dass die Organe der Gesellschaft ordnungsgemäß besetzt sind. Das sind die Gesellschafter, die Organe der Gesellschaft und Personen, die einen Anspruch gegen die Gesellschaft durchsetzen wollen. Dazu gehört auch, wer einen Geschäftsanteil erworben hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Grundsätzlich ist jeder "beteiligt", der ein Interesse an der ordnungsgemäßen Organzusammensetzung geltend machen kann, das sind also die Gesellschafter, die Organe der Gesellschaft sowie diejenigen Personen, die einen gegen die Gesellschaft durchzusetzenden Anspruch behaupten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113161 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

GmbHG §15a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Wer die Zahlung entgegennehmen darf

Nicht nur, wer eine ausdrückliche Vollmacht zum Empfang hat. Auch ein Dritter, den der Gläubiger dazu ermächtigt hat, kann die Zahlung wirksam entgegennehmen.

günstig für Schuldner Keine Parteistellung des Gläubigers beim Erlag

Nur der Schuldner kann erreichen, dass das Gericht eine Sache in Verwahrung nimmt oder einen Verwahrer bestellt. An diesem Verfahrensschritt sind Sie als Gläubiger nicht beteiligt und haben keine Parteistellung. Ihre Interessen sind in diesem Stadium noch nicht berührt.

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