Braucht eine führungslose GmbH neben dem Kurator noch einen Geschäftsführer?
betrifft Gesellschafter, Gläubiger, GmbH
Wurde für eine Gesellschaft ohne Geschäftsführer bereits ein Prozesskurator bestellt und stehen keine weiteren dringenden Aufgaben an, fehlt es an der nötigen Dringlichkeit. Ein Notgeschäftsführer ist dann nicht zu bestellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Jedenfalls dann, wenn bereits ein Prozesskurator nach § 8 ZPO bestellt wurde, und keine weiteren dringenden Vertretungsagenden als jene der konkreten Prozessführung anstehen, besteht mangels Dringlichkeit kein Anlass zur Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG für eine vertretungslose Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Fehlen sonstiger dringender Angelegenheiten ist ein Notgeschäftsführer nicht nur dann nicht zu bestellen, wenn für die Gesellschaft bereits ein Prozesskurator für einen bestimmten Prozess bestellt wurde, sondern auch dann, wenn es nur um die Passivvertretung der Gesellschaft geht und ein Prozesskurator bestellt werden könnte.OGH 6 Ob 79/11b, 16.06.2011
- Das gilt auch dann, wenn die handlungsunfähige Gesellschaft in gegen sie angestrengten Zivilprozessen durch prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte vertreten ist.OGH 6 Ob 26/08d, 21.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113944 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 85/22m, 30.06.2022, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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