Prüft das Gericht selbst, ob ein Angriff erlaubt war?
betrifft Rechtsanwälte, Beschuldigte im Disziplinarverfahren
Ja. Ob ein Angriff zulässig war, ist keine Frage von Beweisen, sondern eine reine Rechtsfrage. Das Gericht beurteilt sie selbst und muss dazu keine Zeugen oder Sachverständigen hören.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2000)
Die Frage der "Zulässigkeit" des Angriffs betrifft keine Beweisfrage, sondern eine Rechtsfrage.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Genannte Normen
RL-BA 1977 §18
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