Prüft das Gericht selbst, ob mein Zwischenantrag zulässig ist?
betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Ob ein Zwischenantrag auf Feststellung zulässig ist, prüft das Gericht von sich aus, und zwar in jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Rechtsmittelverfahren. Ob die Gegenseite widerspricht, spielt dabei keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Die Zulässigkeit eines Zwischenantrages auf Feststellung ist von Amts wegen zu prüfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Und zwar in jeder Lage des Verfahrens.OGH 4 Ob 2/19a, 29.01.2019
- Die Präjudizialität für die Entscheidung über das Klagebegehren ist eine (besondere) Prozessvoraussetzung.OGH 1 Ob 611/94, 25.10.1994
- Es ist ohne Bedeutung, ob sich der Beklagte gegen die Zulassung des Zwischenfeststellungsantrages ausgesprochen hat.OGH 7 Ob 142/71, 01.09.1971
- Auch noch im Rechtsmittelverfahren.OGH 7 Ob 378/65, 16.02.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039444 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 30.
- OGH 9 Ob 67/25f, 26.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 147/16b, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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