Prüft das Gericht von selbst, ob meine Klage zulässig ist?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Fehlt das rechtliche Interesse an einer Feststellung, muss das Gericht das von sich aus beachten. Das gilt auch noch im Rechtsmittelverfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (119 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Der Mangel rechtlichen Interesses an der Feststellung ist auch im Rechtsmittelverfahren, von Amts wegen wahrzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Vorliegen des rechtlichen Interesses ist nur auf Grundlage der Tatsachenfeststellungen und der in erster Instanz aufgestellten Tatsachenbehauptungen zu prüfen.OGH 8 ObA 78/18f, 25.03.2019
- Hier: Rechtliches Interesse verneint in Bezug auf eine Klage eines Drehbuchautors und Hauptregisseurs betreffend die Feststellung bestimmter Rechte, die er einer Verwertungsgesellschaft zur treuhändigen Wahrnehmung abgetreten hat, als ihm im Verhältnis zum Produzenten zur Gänze zustehend.OGH 4 Ob 76/14a, 17.09.2014
- Hier: Für die Haftung für zukünftige Schäden aus einer Körperverletzung.OGH 4 Ob 191/11h, 20.12.2011
- Das Ableben der klagenden Partei nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz führt nicht zum Wegfall des Feststellungsinteresses.OGH 4 Ob 191/11h, 20.12.2011
- Das Vorliegen des rechtlichen Interesses ist in jeder Lage von Amts wegen zu prüfen.OGH 8 ObA 66/09b, 22.09.2010
Alle 20 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Feststellungsantrag im Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 4/08g, 26.02.2008
- Allerdings bezogen auf den Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz.OGH 1 Ob 4/08g, 26.02.2008
- Feststellungsklagen, die auf die Feststellung von Tatsachen gerichtet sind, sind nicht in Beschlussform zurückzuweisen, sondern meritorisch zu behandeln und mit Urteil abzuweisen.OGH 6 Ob 63/05s, 25.08.2005
- Das Feststellungsinteresse ist der Parteiendisposition entzogen, es kann also weder anerkannt, noch zugestanden, noch außer Streit gestellt und auch kein Gegenstand des Vergleichs sein.OGH 7 Ob 310/01s, 19.12.2001
- Das Feststellungsinteresse, das in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten ist, muss schon bei Einlangen der Klage vorliegen, jedenfalls aber in dem Zeitpunkt, in dem die mündliche Verhandlung über die Klage geschlossen wird.OGH 7 Ob 310/01s, 19.12.2001
- Hier: Mit der Bejahung des Bestehens des Krankengeldanspruches dem Grunde nach fällt das rechtliche Interesse an der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weg, weil mit dem Ausspruch über die Berechtigung des Anspruchs auf Krankengeld die Feststellung des der Leistungspflicht zugrundeliegenden Versicherungsfalls miterfasst ist.OGH 10 ObS 217/01m, 30.07.2001
- Hier: Feststellungsklage (Anwendbarkeit des MRG) im Verhältnis zu einer Kündigungsklage gemäß § 576 Abs 4 ZPO.OGH 7 Ob 68/00a, 07.04.2000
- Das Feststellungsinteresse, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und zu beachten ist, muss schon bei Einlangen der Klage vorliegen, jedenfalls aber in dem Zeitpunkt, in dem die mündliche Verhandlung über die Klage geschlossen wird. Der nachträgliche Fortfall des Feststellungsinteresses nach Klagseinbringung ist zu beachten.OGH 7 Ob 68/00a, 07.04.2000
- Es genügt, dass sich das Feststellungsinteresse aus dem Klagevorbringen im Zusammenhang mit den Einwendungen ergibt.OGH 9 ObA 322/99i, 26.01.2000
- Es kann daher auch nicht zu einer Verfahrensüberweisung gemäß § 44 JN kommen.OGH 8 Ob 90/98p, 24.08.1998
- Das fehlende Feststellungsinteresse ist als Mangel einer Anspruchsvoraussetzung anzusehen und führt zur Abweisung des Begehrens.OGH 5 Ob 110/92, 15.09.1992
- Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes.OGH 1 Ob 49/82, 15.12.1982
- Das bedeutet, dass dieser Mangel ohne Rücksicht darauf wahrzunehmen ist, ob er von der beklagten Partei in erster Instanz eingewendet wurde, nicht jedoch, dass in jedem Stadium des Verfahrens - ohne Bindung an das Tatsachenvorbringen der Parteien und die Beweisergebnisse - von Amts wegen zu erheben wäre, ob Tatsachen vorliegen, aus denen sich der Mangel ergeben würde.OGH 5 Ob 37/81, 01.12.1981
- Es muss nicht besonders behauptet werden, wenn es aus dem gesamten Klagsvorbringen zu entnehmen ist.OGH 6 Ob 173/65, 18.06.1965
- Der Parteienvereinbarung entzogen.OGH 1 Ob 374/53, 10.07.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039123 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 119.
- OGH 9 ObA 102/24a, 23.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 72/25g, 09.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 32/22d, 30.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 238/21t, 14.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 21/20d, 27.05.2020
- OGH 5 Ob 64/20b, 22.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 135/19t, 27.11.2019
- OGH 8 ObA 78/18f, 25.03.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 58/17p, 24.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 23/18z, 28.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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