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Muss das Gericht prüfen, ob ich gehört wurde?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Parteien eines Außerstreitverfahrens
Wurde Ihnen im Verfahren das rechtliche Gehör verweigert, muss das Rechtsmittelgericht diesen Verstoß bei einem zulässigen Rekurs auch von sich aus aufgreifen. Sie müssen ihn nicht eigens geltend machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen wahrzunehmen (§ 55 Abs 3 in Verbindung mit § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 43.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §15; AußStrG 2005 §55 Abs3; AußStrG 2005 §57; AußStrG 2005 §58 Abs1 Z1; AußStrG 2005 §66 Abs1 Z1; MRK Art6; WettbG §11 Abs5

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