Kann ich ein Gutachten über die Rechtslage verlangen?
betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Prozessparteien
Nein. Das Gericht kennt das Recht selbst. Rechtsfragen sind daher weder Gegenstand einer Beweisaufnahme noch von Tatsachenfeststellungen, und Äußerungen eines Sachverständigen dazu sind unbeachtlich. Anders ist es bei Regeln, die sich bloß aus einer Verwaltungsverordnung ergeben.
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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 13.01.2026 (24 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2015)
Zufolge des verfahrensrechtlichen Grundsatzes "iura novit curia" scheiden Rechtsfragen als Gegenstand der Beweisaufnahme und als Inhalt von Tatsachenfeststellungen aus.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Suchtgift-GrenzmengenverordnungOGH 11 Os 88/24m, 22.10.2024
- hier: Zur unterbliebenen "Einholung eines Rechtsgutachtens aus dem Fachbereich des Vertragsbedienstetenrechts".OGH 12 Os 10/23x, 23.03.2023
- Der Grundsatz „iura novit curia“ ist auch in Bezug auf ausländisches Recht anzuwenden.OGH 14 Os 105/21d, 16.11.2021
- Zu (für die Schuld- oder die Subsumtionsfrage) relevanten Vorschriften, die sich (bloß) aus einer Verwaltungsverordnung (etwa einem Erlass) ergeben, sind demgegenüber Feststellungen zu treffen, weil insoweit der Grundsatz „iura novit curia“ nicht zum Tragen kommt.OGH 14 Os 47/20y, 15.12.2020
- Rechtliche Erwägungen sind nicht Gegenstand der Mängelrüge.OGH 14 Os 40/19t, 07.10.2019
- Die rechtliche Schlussfolgerung einer Verletzung abgabenrechtlicher Erklärungspflichten ist nicht Gegenstand von Feststellungen.OGH 13 Os 128/18z, 10.07.2019
- Äußerungen eines Sachverständigen zu Rechtsfragen (hier: zu § 22 BAO) sind unter dem Aspekt des § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO nicht erörterungsbedürftig.OGH 13 Os 128/18z, 10.07.2019
- Hier: Zur (abstrakten) Befugnis eines Beamten der Kriminalpolizei, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.OGH 17 Os 56/14k, 08.06.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130194 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 24.
- OGH 14 Os 98/25f, 13.01.2026
- OGH 20 Ds 10/23k, 21.06.2024
Im Gesetz
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