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Kann ich ein Gutachten über die Rechtslage verlangen?

betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Prozessparteien
Nein. Das Gericht kennt das Recht selbst. Rechtsfragen sind daher weder Gegenstand einer Beweisaufnahme noch von Tatsachenfeststellungen, und Äußerungen eines Sachverständigen dazu sind unbeachtlich. Anders ist es bei Regeln, die sich bloß aus einer Verwaltungsverordnung ergeben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 13.01.2026 (24 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2015)

Zufolge des verfahrensrechtlichen Grundsatzes "iura novit curia" scheiden Rechtsfragen als Gegenstand der Beweisaufnahme und als Inhalt von Tatsachenfeststellungen aus.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130194 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 24.

Im Gesetz

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