Steht mir Unterhalt zu, wenn wir getrennt leben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.02.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009521 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 7 Ob 132/24y, 19.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ist die Ehe rechtskräftig geschieden, können Sie ab diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt mehr nach den Regeln für die aufrechte Ehe verlangen. Grundlage sind dann nur mehr die Unterhaltsbestimmungen des Ehegesetzes. Besteht danach kein Anspruch, ist auch ein früher bestandener Anspruch nicht mehr aufrecht.
Ihr Anspruch gegen den geschiedenen Ehegatten ruht, solange Sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie von Ihrem neuen Partner tatsächlich Unterhalt erhalten. Endgültig verloren ist der Anspruch dadurch aber nicht.