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Welcher Zeitpunkt zählt bei mehreren Verstößen für den Rechtsschutz?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Konsumenten
Geht es um die Durchsetzung von Schadenersatz, ist der Versicherungsfall in der Regel jenes Ereignis, das den Anspruch ausgelöst hat. In allen anderen Fällen ist es der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen eine Pflicht oder Vorschrift, und zwar mit dessen Beginn. Gibt es mehrere Verstöße, kommt es auf den ersten an.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Wenn sich der Rechtsschutz auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bezieht, ist der Versicherungsfall regelmäßig jenes Ereignis, das den Anspruch begründet hat; bei Umweltschäden der "Störfall". In den übrigen Fällen ist der Versicherungsfall der tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder Dritten gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften. Der Versicherungsfall gilt mit dem Beginn dieses Verstoßes als eingetreten. Bei mehreren Verstößen ist auf den ersten abzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114209 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 26.

Genannte Normen

ARB 1994 Art2.3; ARB 2003 Art2.1; ARB 2007 Art2; ARB 2008 Art2.3; Rechtsschutzversicherung ARB 2019 Art 2.3.

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