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Welcher Zeitpunkt zählt bei der Berechnung meines Schadens?

günstig für Schuldner betrifft Käufer, Verkäufer, Gläubiger, Unternehmer
Verglichen wird Ihre Vermögenslage bei rechtzeitiger Erfüllung mit jener nach dem Ausbleiben der Leistung. Die Zeitpunkte dürfen Sie nicht frei wählen: Maßgeblich sind einerseits die vertragsgemäße Abwicklung, andererseits der Moment, in dem die Verzögerung erkennbar und weiteres Zuwarten unzumutbar war. Sie dürfen den Rücktritt daher nicht hinauszögern.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Bei abstrakter Schadensberechnung kommt es darauf an, wie die Vermögenslage des Gläubigers gewesen wäre, wenn der Vertrag zeitgerecht erfüllt worden wäre, und wie sie sich nach dem Ausbleiben des Leistungsaustausches darstellt. Der Vergleich des Vermögensstandes ist allerdings in Bezug auf die Zeitpunkte nicht der Willkür des Gläubigers überlassen. Die Gegenüberstellung hat zeitlich so zu erfolgen, dass der Zeitpunkt vertragsgemäßer Abwicklung einerseits und der, zu welchem die Verzögerung erkennbar und weiteres Zuwarten auf Vertragserfüllung unzumutbar war, verglichen werden. Der Gläubiger darf wegen seiner Schadensminderungspflicht seinen Rücktritt vom Vertrag nicht hinauszögern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018448 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Schadenseintritt beim Verlust eines Schuldners

Ja. Als Gläubiger können Sie sich aussuchen, welchen von mehreren Mitschuldnern Sie in Anspruch nehmen. Fällt eine dieser Möglichkeiten weg, ist Ihr Vermögensnachteil damit bereits eingetreten, ähnlich wie beim Entstehen einer neuen Verbindlichkeit.

günstig für Gläubiger Voraussetzungen eines Fixgeschäfts

Dafür braucht es neben der festen Zeit die Abrede, dass eine verspätete Leistung nicht mehr angenommen wird und der Vertrag dann wegfällt. Diese Abrede ist entbehrlich, wenn schon die Art des Geschäfts oder der dem anderen bekannte Zweck erkennen lässt, dass Sie an einer verspäteten Leistung kein Interesse mehr haben. Das gilt für die Lieferzeit ebenso wie für die Zahlungszeit.

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