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Darf mein Arzt Vertrauliches preisgeben, um sich zu wehren?

günstig für Arzt betrifft Patienten, Ärzte, Klienten
Ein Arzt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. In eigener Sache darf er ein Berufsgeheimnis aber offenlegen, allerdings nur im unbedingt notwendigen Ausmaß.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Ein Arzt darf ‑ ähnlich wie ein Rechtsanwalt ‑ „in eigener Sache“ Berufsgeheimnisse im unbedingt notwendigen Ausmaß preisgeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

ÄrzteG §54

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