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Bekommt mein Kind Vorschuss, wenn der Unterhaltstitel alt ist?

günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Ist der Unterhaltstitel älter als drei Jahre, geht das Gesetz davon aus, dass sich die für die Bemessung maßgeblichen Verhältnisse in dieser Zeit so geändert haben, dass eine Neufestsetzung begründet wäre. Bis eine neue Festsetzung gelingt, gilt der alte Titel als nicht mehr maßgeblich und unrichtig; ungültig wird er dadurch aber nicht.

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Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.07.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Nach § 4 Z 2 zweiter Fall UVG soll ein Richtsatzvorschuss dann gewährt werden, wenn der Unterhaltstitel älter als drei Jahre ist, weil das Gesetz offensichtlich davon ausgeht, dass sich die für die Bemessung des Unterhalts maßgeblichen Verhältnisse im allgemeinen innerhalb einer dreijährigen Frist ab der für die Beurteilung der maßgeblichen Verhältnisse ausschlaggebenden Beschlussfassung erster Instanz derart ändern, dass eine Neufestsetzung des Unterhalts begründet ist. Danach ist davon auszugehen, dass der ursprüngliche Unterhaltstitel als nicht mehr relevant und unrichtig anzusehen ist, bis eine neue Titelfestsetzung gelingt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

UVG §4 Z2

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