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Bekommt mein Kind Vorschuss, wenn der Unterhaltstitel veraltet ist?

günstig für Bund betrifft Kinder, betreuende Elternteile, Unterhaltspflichtige
Nein, nicht allein deshalb. Ein Vorschuss wegen eines vermutlich zu niedrigen, mehr als drei Jahre alten Titels kommt nicht in Betracht, wenn feststeht oder offensichtlich ist, dass die tatsächliche Unterhaltspflicht seither nicht gestiegen ist. Dass der Unterhaltspflichtige irgendeine Zahlung leisten könnte, genügt umgekehrt nicht; für eine offenkundige Leistungsunfähigkeit muss der Bund positive Beweise erbringen, bloße Zweifel reichen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 28.05.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die beiden in § 4 Z 2 UVG geregelten Fälle (Fehlen eines Unterhaltstitels, vermuteter "Mindertitel") sind zu unterscheiden. Ist erweislich oder evident, dass sich die materielle Unterhaltsschuld gegenüber den im (mehr als drei Jahre alten) Titel festgesetzten Beträgen nicht erhöht hat, kommt ein Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 nicht in Betracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

UVG §4 Z2

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