Wird der Unterhaltsvorschuss gekürzt, wenn der Titel überholt ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit in Österreich und Emigration in die USA durch einen Unterhaltspflichtigen kubanischer Herkunft und nunmehr unbekannten Aufenthalts, bald nach Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung, rechtfertigen für das Bewilligungsverfahren zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Annahme, dass die in der Unterhaltsvereinbarung festgesetzte Unterhaltsverpflichtung zwischenzeitig materiell unrichtig geworden wäre, berühren aber nicht die Befugnis des Erstgerichts zur Einleitung von Erhebungen in Richtung Herabsetzung oder Einstellung der Vorschüsse.OGH 10 Ob 41/22k, 17.01.2023
- Während im Bewilligungsverfahren der Unterhalt dem Minderjährigen möglichst rasch zur Verfügung gestellt werden soll, kommt in einem Stadium, in dem der Unterhalt bereits durch Vorschussgewährung in gewissen Grenzen gesichert ist, der Stoffsammlungsgrundsatz des § 16 AußStrG voll zum Tragen. Das Gericht hat daher die erforderlichen Beweise von Amts wegen aufzunehmen.OGH 10 Ob 5/10y, 09.02.2010
- Für den Fall, dass das Gericht - aufgrund schon vorhandener Anhaltspunkte - unterhalb des Niveaus „begründeter Bedenken" Zweifel am Vorhandensein der Bewilligungsvoraussetzungen hegt oder Erhebungen nicht ohne größere Verzögerung durchgeführt werden können, sind die Vorschüsse zu bewilligen und auf Antrag oder von Amts wegen Ermittlungen in Richtung Herabsetzung bzw Einstellung nach den §§ 19 und 20 UVG einzuleiten. Für dieses Verfahren gilt der Stoffsammlungsgrundsatz (Untersuchungsgrundsatz) nach § 16 AußStrG unbeschränkt.OGH 10 Ob 49/09t, 29.09.2009
- Im Verfahren zur Herabsetzung der Einstellung bewilligter Vorschüsse kommt jedoch der Stoffsammlungsgrundsatz des § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG voll zur Anwendung.OGH 7 Ob 48/98d, 24.02.1998
- Amtswegige Erhebungen nur, wenn sie ohne größere Verzögerungen durchführbar sind.OGH 7 Ob 48/98d, 24.02.1998
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- Nur dann, wenn solche Erhebungen ohne größere Verzögerungen nicht durchgeführt werden können, ist der Vorschuss zu bewilligen, gleichzeitig aber ein Verfahren zur Herabsetzung oder Einstellung der Vorschüsse einzuleiten.OGH 4 Ob 552/95, 10.08.1995
- Es entspricht allerdings nicht dem Zweck des Bewilligungsverfahrens zur Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, ein umfangreiches, zeitaufwendiges Verfahren abzuführen (6 Ob 676/90).OGH 8 Ob 554/91, 23.05.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0088914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 17.
- OGH 10 Ob 41/22k, 17.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 31/22i, 13.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 22/20p, 13.10.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 37/16p, 19.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UVG §7 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn das Unterhaltsverlangen missbräuchlich ist, muss der Anspruch nicht zur Gänze wegfallen, er kann auch nur gekürzt werden. Ob und wie stark gekürzt wird, richtet sich nach dem Einzelfall. Dabei sind neben den Verfehlungen auch das Verhalten des Zahlungspflichtigen, die Dauer und Gestaltung der Ehe, das Wohl der Kinder und der Bedarf des anderen zu berücksichtigen.
Auch ein gerichtlich festgesetzter oder genehmigter Unterhalt bindet grundsätzlich und kann nur bei geänderten Verhältnissen abgeändert werden. Beruhte die Einigung aber auf einem Irrtum über die Grundlagen, können Sie das dagegen einwenden und eine Erhöhung beantragen, und zwar auch für die Vergangenheit.