Wann muss der Makler einen Unternehmer aufklären?
günstig für Makler betrifft Unternehmer, Makler, Käufer, Verkäufer
Ist der Auftraggeber Unternehmer, kann ein Hinweis auf die wirtschaftliche Nähe des Maklers noch als unverzüglich gelten, wenn er kurz nach Abschluss des Maklervertrags erfolgt. Im entschiedenen Fall genügte die Aufklärung beim vereinbarten Besichtigungstermin.
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Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ist der Auftraggeber Unternehmer, so kann ein nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit des Maklers kurz nach Abschluss des Maklervertrages getätigter Hinweis im Sinne des § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG als "unverzüglich" vorgenommen angesehen werden (hier:
Abschluss des Maklervertrages mit der Vereinbarung eines Besichtigungstermines; Aufklärung über das wirtschaftliche Naheverhältnis des Maklers zum Liegenschaftseigentümer anlässlich des Besichtigungstermines).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die von § 6 Abs 4, dritter Satz MaklerG geforderte unverzügliche Aufklärung kann nur dahin interpretiert werden, dass den Makler diese Pflicht vor Aufnahme seiner Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich einer ihm nahestehenden Person trifft.OGH 1 Ob 201/07a, 29.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 91/25p, 03.07.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
MaklerG §6 Abs4
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