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Wann muss der Makler einen Unternehmer aufklären?

günstig für Makler betrifft Unternehmer, Makler, Käufer, Verkäufer
Ist der Auftraggeber Unternehmer, kann ein Hinweis auf die wirtschaftliche Nähe des Maklers noch als unverzüglich gelten, wenn er kurz nach Abschluss des Maklervertrags erfolgt. Im entschiedenen Fall genügte die Aufklärung beim vereinbarten Besichtigungstermin.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Ist der Auftraggeber Unternehmer, so kann ein nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit des Maklers kurz nach Abschluss des Maklervertrages getätigter Hinweis im Sinne des § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG als "unverzüglich" vorgenommen angesehen werden (hier: Abschluss des Maklervertrages mit der Vereinbarung eines Besichtigungstermines; Aufklärung über das wirtschaftliche Naheverhältnis des Maklers zum Liegenschaftseigentümer anlässlich des Besichtigungstermines).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MaklerG §6 Abs4

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