Wirkt ein Urteil des EU-Gerichtshofs auch für die Vergangenheit?
betrifft Konsumenten, Unternehmer, Kläger, Beklagte
Ja. Legt der Gerichtshof der Europäischen Union eine Vorschrift aus, gilt diese Auslegung grundsätzlich von Anfang an, also auch für zurückliegende Fälle. Nur wenn der Gerichtshof die Rückwirkung im Spruch seines Urteils selbst beschränkt, gilt sie erst ab einem späteren Zeitpunkt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Vorabentscheidungen des EuGH haben grundsätzlich die zeitliche Wirkung ex tunc, es sei denn, der EuGH beschränkt in seinem Spruch die zeitliche Zurückwirkung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 118/21w, 28.09.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
EG Amsterdam Art234; EGV Maastricht Art177
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