Gilt die Entscheidung des Gerichts rückwirkend?
betrifft Miteigentümer, Antragsteller, Parteien
Nein. Eine Entscheidung, die eine Rechtslage erst gestaltet, wirkt erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie rechtskräftig wird. Für die Zeit davor ändert sie nichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Die Gestaltungswirkung tritt erst mit Rechtskraft der konstitutiven Entscheidung des Richters ex nunc ein.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die rechtsgestaltende Entscheidung des Außerstreitrichters kann nicht rückwirkend erfolgen.OGH 1 Ob 624/84, 31.08.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007221 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 70/16d, 11.07.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 835
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 18 · Mündliche Verhandlung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 411
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