Müssen österreichische Gerichte ein Urteil des EuGH beachten?
betrifft Kläger, Beklagter, Konsument, Unternehmer
Ja. Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union binden nicht nur das vorlegende Gericht, sondern alle Gerichte der Mitgliedstaaten; sie müssen die dort vorgenommene Auslegung beachten. Die Bindung reicht allerdings nur so weit wie der Spruch zur gestellten Frage. Den Schlussanträgen des Generalanwalts kommt keine Bindungswirkung zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (27 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
Die Entscheidungen des EuGH binden alle Gerichte der Mitgliedstaaten auch für andere Fälle; sie schaffen objektives Recht (8 ObA 211/96 = SZ 69/56 = Arb 11.483 = ecolex 1996, 697 = DRdA 1996, 513 = ZAS 1997, 51).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bindungswirkung einer Vorlageentscheidung des EuGH entfaltet allerdings ausschließlich der Spruch des Erkenntnisses, der sich auf die Vorlagefrage zu einer bestimmten Richtliniennorm bezieht.OGH 5 Ob 118/21w, 28.09.2021
- Den Schlussanträgen des Generalanwalts kommt keine Bindungswirkung zu.OGH 4 Ob 6/11b, 23.03.2011
- Die Entscheidungen des EuGH entfalten über den Ausgangsrechtsstreit hinaus eine rechtliche Bindungswirkung dahin, dass alle Gerichte der Mitgliedstaaten die vom EuGH vorgenommene Auslegung zu beachten haben.OGH 4 Ob 70/02a, 09.04.2002
- Das Gemeinschaftsrecht sieht keine formelle "erga omnes Wirkung" der EuGH-Entscheidungen vor. Die über den konkreten Einzelfall (Anlassfall) hinausreichende Präjudizwirkung ist aber aus zahlreichen Entscheidungen des EuGH abzuleiten.OGH 6 Ob 336/00f, 17.01.2001
- Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften bindet das nationale Vorlagegericht. Es entfaltet über den Ausgangsrechtsstreit hinaus eine rechtliche Bindungswirkung dahin, dass alle Gerichte der Mitgliedsstaaten die vom EuGH vorgenommene Auslegung oder seine Feststellung der Ungültigkeit eines Gemeinschaftsrechtsaktes zu beachten haben.OGH 6 Ob 306/00v, 17.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110582 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 27.
- OGH 5 Ob 118/21w, 28.09.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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