Haftet die Muttergesellschaft für die Schulden ihrer Tochterfirma?
günstig für Muttergesellschaft betrifft Gläubiger, Gesellschafter, Unternehmer
Nicht schon deshalb, weil sie die Tochtergesellschaft leitet und ihr Weisungen erteilt. Sie haftet nur dann, wenn sie bei der Einflussnahme jene Sorgfalt verletzt hat, die bei der Verwaltung fremden Vermögens geboten ist. Ohne rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten gibt es keinen Durchgriff.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ein Haftungsdurchgriff im (faktischen) Konzern auf die Muttergesellschaft kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn die Muttergesellschaft von ihrem pflichtgebundenen Leitungsrecht und Weisungsrecht Gebrauch macht, sondern nur dann, wenn diese bei der Einflussnahme auf die Tochtergesellschaft die Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung fremden Vermögens verletzt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten ist Voraussetzung eines jeglichen Durchgriffs.OGH 6 Ob 113/17m, 29.08.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115008 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 113/17m, 29.08.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AktG §15; AktG §48; GmbHG §61 Abs2
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