Muss ein Geschäftsführer auch die Tochterfirmen überwachen?
günstig für Gesellschaft betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer
Wer die Muttergesellschaft führt und die Tochterfirmen schlecht überwacht, verletzt seine Pflichten gegenüber der Muttergesellschaft. Daran ändert sich nichts, wenn er zugleich auch die Tochterfirmen selbst führt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Überwacht der Geschäftsführer einer Dachgesellschaft Tochtergesellschaften schlecht, verletzt er seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Dachgesellschaft. Nichts anderes kann gelten, wenn der Geschäftsführer der Dachgesellschaft auch Geschäftsführer der übrigen Konzerngesellschaft ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Konzern ist eine gewisse „Konzernleitungspflicht“ des Vorstands der Muttergesellschaft anzuerkennen. Die Organe der Muttergesellschaft leiten nicht nur die Muttergesellschaft; vielmehr erfasst die Leitungstätigkeit auch die Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Bei der Frage, wie genau diese Konzernleitung auszusehen hat, besteht allerdings ein gewisses Ermessen im Sinne der Business Judgement Rule.OGH 6 Ob 209/20h, 25.11.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 112/25a, 30.06.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §16; GmbHG §115
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