Haftet der Eigentümer einer Firma persönlich für deren Schulden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein umgekehrter Durchgriff, also eine Haftung der Gesellschaft für Schulden des Gesellschafters, ist nicht möglich.OGH 6 Ob 113/17m, 29.08.2017
- Die bloße (erlaubte) Inanspruchnahme einer von der englischen Rechtsordnung bereitgestellten Gesellschaftsform hier: nach englischem Recht registrierte Private Company Limited by Shares kann noch kein Rechtsmissbrauch sein. Es müsste zur Wahl einer bestimmten Rechtsform noch ein besonderer Missbrauchsvorsatz dazutreten.OGH 9 ObA 125/08k, 30.09.2009
- Hier: Zur Frage der Durchgriffshaftung bei einer hier: nach englischem Recht registrierte Private Company Limited by Shares.OGH 9 ObA 125/08k, 30.09.2009
- Der selbständige Haftungsgrund der Durchgriffshaftung tritt neben die Haftung der Gesellschaft, der Haftungsgrund beruht sohin nicht schon allein auf der Verletzung von Pflichten aus dem von der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrag.OGH 9 ObA 125/08k, 30.09.2009
- Als Durchgriff pflegt man eine Methode zu bezeichnen, mit der die rechtliche Selbständigkeit einer Rechtsperson beiseite geschoben, also gleichsam hinwegfingiert wird.OGH 1 Ob 240/03f, 12.10.2004
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zur Durchgriffshaftung im (faktischen) Konzern.OGH 8 ObA 98/00w, 12.04.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 6 Ob 214/19t, 19.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 113/17m, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verjährung wird nur zwischen jenen Personen unterbrochen, zwischen denen der unterbrechende Vorgang stattgefunden hat. Gehen Sie also gegen eine bestimmte Person oder Gesellschaft vor, hält das die Verjährung gegenüber einer anderen nicht auf. Eine Klage gegen eine Gesellschaft im Konzern wirkt daher nicht gegenüber einer anderen Konzerngesellschaft.
Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.