Wann entsteht zwischen Geschäftspartnern eine verbindliche Übung?
betrifft Unternehmer, Geschäftspartner, Lieferanten
Gepflogenheiten sind Verhaltensweisen, die nicht allgemein üblich sind, sondern nur zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner regelmäßig eingehalten werden. Dafür braucht es eine länger dauernde Geschäftsbeziehung von einigem Gewicht. Erst wenn die Übung eine gewisse Zeit gedauert hat, darf eine Seite auf diese Form vertrauen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Gepflogenheiten im Sinne des Art 17 Abs 1 lit b EuGVÜ sind Verhaltensweisen, die nicht allgemein, sondern nur zwischen den Parteien regelmäßig beachtet werden. Voraussetzung ist eine länger dauernde Geschäftsbeziehung von einiger Intensität. Die Gepflogenheit setzt eine gewisse Dauer der Übung voraus, sodass eine Partei auf eine bestimmte Form als zwischen den Parteien üblich vertrauen kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115073 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 Ob 32/25s, 03.06.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
EuGVÜ Art17 Abs1 litb
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