Entsteht ein Wegerecht, wenn der Nachbar es jahrelang duldet?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Wegberechtigte
Nicht allein durch Duldung. Ein solches Recht kann zwar auch ohne ausdrücklichen Vertrag entstehen, dafür müssen aber weitere Umstände zeigen, dass der Eigentümer Ihnen wirklich ein dauerhaftes Recht einräumen wollte. An diese Annahme werden strenge Anforderungen gestellt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ein Dienstbarkeitsvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten im Sinne des § 863 ABGB zustandekommen. Ein schlüssiger Dienstbarkeitsvertrags kommt nicht schon durch die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs des dienenden Guts, sondern erst dann zustande, wenn zusätzliche Sachverhaltselemente den Schluss erlauben, der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende rechtsgeschäftliche Wille der (jeweils) Belasteten habe sich auf die Einräumung einer Dienstbarkeit als dingliches Recht bezogen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es entzieht sich – wegen der Einzelfallbezogenheit – der grundsätzlichen Erörterung des Obersten Gerichtshofs, welche konkreten Aufwendungen des Begünstigten vorliegen müssen, damit die Zustimmung des Grundeigentümers nicht nur als nachbarschaftliche Gefälligkeitshandlung zu beurteilen ist, und welche Aufwendungen den Schluss auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Liegenschaftseigentümers zur Einräumung eines (dinglichen oder) obligatorischen Gebrauchsrechts zulassen.OGH 10 Ob 13/16h, 21.03.2017
- An die Annahme der schlüssigen Einräumung einer Dienstbarkeit sind, weil dies einem Teilrechtsverzicht gleichkommt, strenge Anforderungen zu stellen. Die sonst an die Ersitzung anknüpfenden Erfordernisse des rechtmäßigen, redlichen und echten Besitzes, einschließlich dem Ablauf der Ersitzungszeit, sollen nicht dadurch einfach umgangen werden können, dass man aus der Nichtausübung eines Rechts oder der stillschweigenden Duldung der Nutzung des Grundstücks durch eine andere Person während eines kürzeren Zeitraums als jenes für die Ersitzung bereits einen konkludenten Rechtsverlust durch rechtsgeschäftliche konkludente Einräumung von Dienstbarkeitsrechten bejaht, (so schon 10 Ob 10/13p).OGH 1 Ob 87/15y, 21.05.2015
- Hier nur Duldung einer obligatorischen Nutzung eines Schwimmbads.OGH 2 Ob 158/13v, 23.10.2013
- Das gilt auch für eine unregelmäßige Dienstbarkeit nach § 479 ABGB.OGH 5 Ob 55/13v, 16.07.2013
- Das Gleiche gilt schon aufgrund eines Größenschlusses für die Erweiterung des Umfangs einer ausdrücklich bestellten Servitut.OGH 8 Ob 77/12z, 26.07.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 29.
- OGH 4 Ob 31/25z, 29.09.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 126/24s, 23.09.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 75/24v, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 38/22g, 21.04.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 209/21k, 02.02.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 48/19y, 13.06.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 128/18g, 29.08.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 49/18i, 19.06.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 22/17x, 04.04.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 161/16m, 23.01.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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