Ist die jahrelange Übung schon eine verbindliche Nutzungsvereinbarung?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Ehegatten, Wohnungseigentümer
Nein, nicht ohne Weiteres. Eine verbindliche Vereinbarung über die Nutzung liegt nur vor, wenn die Miteigentümer die Verhältnisse dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit festlegen wollten. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sie sich nicht so weit binden wollten; eine bloß tatsächliche Übung hindert eine gerichtliche Regelung nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 22.11.2023 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Die Vereinbarung einer Benützungsregelung liegt nur vor, wenn nach Absicht der Parteien die Benützungsverhältnisse dauernd oder für eine bestimmte Zeit geregelt werden sollen. Im Zweifel ist anzunehmen, daß die Miteigentümer keine so weitgehende Bindung beabsichtigten (EvBl 1955/307, 1 Ob 324/58, 2 Ob 106/58, 3 Ob 434/59, 6 Ob 332/61, 5 Ob 46/62, 8 Ob 285/62 u.a.).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bloß faktischer Gebrauch eines Einfamilienhauses durch den ehemaligen Gatten der Klägerin (beide je Hälfteeigentümer) gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Hat nur eine Benützungsvereinbarung bestanden, die nicht dauernd verbindlich sein sollte, dann ist über deren Neuregelung im Außerstreitverfahren zu entscheiden.OGH 10 Ob 1515/96, 20.02.1996
- Einer Benützungsregelung unter Miteigentümern<br/>kommt nur obligatorischer Charakter zu.OGH 1 Ob 727/81, 06.11.1981
- Eine bloß faktische Gebrauchsregelung hindert eine<br/>richterliche Benützungsregelung nicht.OGH 5 Ob 567/79, 28.05.1979
- Keine Anwendung des § 863 ABGB auch bei langjähriger Art<br/>gemeinsamer Benützung.OGH 6 Ob 23/69, 12.02.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013577 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 56/17x, 27.06.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 189/16d, 22.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 35/16v, 28.06.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
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