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Ist die jahrelange Übung schon eine verbindliche Nutzungsvereinbarung?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Ehegatten, Wohnungseigentümer
Nein, nicht ohne Weiteres. Eine verbindliche Vereinbarung über die Nutzung liegt nur vor, wenn die Miteigentümer die Verhältnisse dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit festlegen wollten. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sie sich nicht so weit binden wollten; eine bloß tatsächliche Übung hindert eine gerichtliche Regelung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 22.11.2023 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Die Vereinbarung einer Benützungsregelung liegt nur vor, wenn nach Absicht der Parteien die Benützungsverhältnisse dauernd oder für eine bestimmte Zeit geregelt werden sollen. Im Zweifel ist anzunehmen, daß die Miteigentümer keine so weitgehende Bindung beabsichtigten (EvBl 1955/307, 1 Ob 324/58, 2 Ob 106/58, 3 Ob 434/59, 6 Ob 332/61, 5 Ob 46/62, 8 Ob 285/62 u.a.).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013577 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

Im Gesetz

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