Ist eine Gefälligkeit unter Bekannten schon ein verbindlicher Vertrag?
betrifft Konsumenten, Nachbarn, Bekannte, Tierhalter, Geschädigte
Das hängt davon ab, ob den Beteiligten erkennbar das Bewusstsein fehlte, mit ihrer Absprache Rechtsfolgen auszulösen. Fehlt der Wille zur rechtlichen Bindung, liegt nur eine jederzeit widerrufliche Gefälligkeit vor. Auch eine unentgeltliche Leistung kann aber ein Rechtsgeschäft sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Ob nur eine unverbindliche, jederzeit widerrufliche Vereinbarung, der nur die Bedeutung einer Regelung beiderseitiger Gefälligkeiten beizumessen wäre, vorliegt, hängt davon ab, ob den Parteien erkennbar das Bewusstsein fehlt, mit ihrer Vereinbarung Rechtsfolgen auszulösen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unentgeltliche Betreuung eines Pferdes begründet ein Rechtsgeschäft, wenn keine unverbindliche, jederzeit widerrufliche Vereinbarung vorliegt.OGH 2 Ob 91/23f, 16.05.2023
- Hier: Gefälligkeitsfahrt.OGH 2 Ob 300/03m, 26.02.2004
- Ob aber durch Erklärungen oder ein sonstiges Verhalten ein Auftragsverhältnis zustande kommt oder nur eine Gefälligkeitshandlung ohne rechtliche Bindungen vorliegt, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab und liegt daher grundsätzlich in dem auch den Obersten Gerichtshof bindenden Tatsachenbereich.OGH 2 Ob 300/03m, 26.02.2004
- eine Offerte ist nur dann zur Annahme geeignet, wenn auf Seiten des Offerenten der Wille vorhanden ist, durch die Willenserklärung rechtliche Wirkungen auszulösen, die nötigenfalls durch behördlichen Zwang durchgesetzt werden können.OGH 8 Ob 626/92, 12.11.1992
- Für das Zustandekommen eines Vertrages ist erforderlich, dass auf Seiten der Parteien der übereinstimmende Geschäftswille vorhanden ist, durch ihre Willenserklärungen rechtliche Wirkungen auszulösen, die nötigenfalls durch behördlichen Zwang durchgesetzt werden können. (hier: gefälligkeitshalber durchgeführte Einkaufsfahrt).OGH 2 Ob 48/84, 21.05.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013956 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 91/23f, 16.05.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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