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Gilt ein Kontoauszug als zugestellt, sobald er abrufbar ist?

günstig für Bankkunde betrifft Bankkunden, Konsumenten, Banken
Nein, eine solche Klausel ist unzulässig. Sie schiebt Ihnen das Risiko zu, von einer Erklärung der Bank nicht rechtzeitig zu erfahren, ohne dass Sie darauf hingewiesen werden. Weil dieser Fall weder unwahrscheinlich ist noch geringe Nachteile bringt, ist die Klausel unklar und damit unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Durch die Klausel "Diese Kontoauszüge gelten mit dem Tag der Abrufbarkeit auf dem Kontoauszugsdrucker als dem Kunden zugestellt" wird, ebenso wie durch die Klausel "Diese Unterlagen gelten mit dem Tag der Bereitstellung zur Abholung am Schalter als dem Kontoinhaber zugegangen", das Risiko der (rechtzeitigen) Kenntnisnahme einer Erklärung der Bank auf den Verbraucher überwälzt. Da die Klauseln darauf nicht hinweisen und damit einen Anwendungsfall nicht offen legen, dessen Eintritt nicht unwahrscheinlich ist und der erhebliche finanzielle Nachteile für den Verbraucher nach sich ziehen kann, sind beide Klauseln intransparent.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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