Gilt ein Kontoauszug als zugestellt, sobald er abrufbar ist?
günstig für Bankkunde betrifft Bankkunden, Konsumenten, Banken
Nein, eine solche Klausel ist unzulässig. Sie schiebt Ihnen das Risiko zu, von einer Erklärung der Bank nicht rechtzeitig zu erfahren, ohne dass Sie darauf hingewiesen werden. Weil dieser Fall weder unwahrscheinlich ist noch geringe Nachteile bringt, ist die Klausel unklar und damit unwirksam.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Durch die Klausel "Diese Kontoauszüge gelten mit dem Tag der Abrufbarkeit auf dem Kontoauszugsdrucker als dem Kunden zugestellt" wird, ebenso wie durch die Klausel "Diese Unterlagen gelten mit dem Tag der Bereitstellung zur Abholung am Schalter als dem Kontoinhaber zugegangen", das Risiko der (rechtzeitigen) Kenntnisnahme einer Erklärung der Bank auf den Verbraucher überwälzt. Da die Klauseln darauf nicht hinweisen und damit einen Anwendungsfall nicht offen legen, dessen Eintritt nicht unwahrscheinlich ist und der erhebliche finanzielle Nachteile für den Verbraucher nach sich ziehen kann, sind beide Klauseln intransparent.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens [Klausel 3].OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021
- Hier wird der Zugang erst am ersten Bankarbeitstag nach der Bereitstellung beziehungsweise der Abfragemöglichkeit angenommen. Dies ändert aber nichts daran, dass ein Zustellmodus vorgesehen wird, der vom Normalfall der Zustellung auf dem üblichen Postweg abweicht und darauf verzichtet, dass die Erklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt. Bei Bereithaltung zur Abholung erfolgt der Zugang nicht stets sofort mit der Bereitstellung, sondern erst dann, wenn mit der Abholung gerechnet werden kann. Es handelt sich nicht um ein Girokonto, sondern um ein Wertpapierkonto, bei dem in der Regel weniger Kontobewegungen stattfinden und bei dem - anders als bei einem Girokonto- nicht in gleicher Weise die regelmäßige Überprüfung des Kontostands üblich ist, sodass mit der Abholung unter Umständen auch erst nach Wochen gerechnet werden kann. Eine solche Klausel verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 3 KSchG und ist unzulässig.OGH 6 Ob 253/07k, 07.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
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