Zum Inhalt springen

Kann dasselbe Recht für eine Person und ein Grundstück eingetragen werden?

günstig für Berechtigter betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Berechtigte
Ja. Ein inhaltlich gleiches Recht kann im Grundbuch sowohl zugunsten eines Grundstücks als auch zugunsten einer bestimmten Person eingetragen werden. Die beiden Eintragungen können nebeneinander bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 19.12.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Umfänglich gleiche Dienstbarkeiten können sowohl als Realservitut wie auch als Personalservitut nebeneinander im Grundbuch eingetragen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115305 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit am eigenen Grundstück
Eigentum und Grundbuch · Unregelmäßige Dienstbarkeit für eine Person
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit bei denselben Miteigentümern
Eigentum und Grundbuch · Örtlich beschränkte Dienstbarkeit im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit ohne Eintragung im Grundbuch