Gilt ein Wegerecht für die Person oder das Grundstück?
betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Berechtigte
Beides ist möglich. Ein Recht, das sonst am Grundstück haftet, kann auch einer Person allein zugestanden werden; es zählt dann zu den persönlichen Rechten. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern ob jemand zum Vorteil eines anderen etwas dulden oder unterlassen muss und ob das Recht mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Gemäß § 479 ABGB können Dienstbarkeiten, die an sich Grunddienstbarkeiten sind, einer Person allein zugestanden werden. Solche unregelmäßigen Dienstbarkeiten werden als eine besondere Art der persönlichen Servituten angesehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie einer der in den §§475 bis 477 ABGB aufgezählten Dienstbarkeiten entsprechen. Es kommt lediglich darauf an, ob durch die als Dienstbarkeit beabsichtigten Rechte ein Liegenschaftseigentümer verbunden wird, zum Vorteil eines anderen in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen (§472 ABGB) und ob das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitz eines (anderen) Grundstücks zu dessen vorteilhafterer oder bequemerer Benützung im Sinn des § 473 ABGB verknüpft ist.OGH 5 Ob 83/09f, 09.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011622 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 1 Ob 110/24v, 09.10.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 10 Ob 81/16h, 18.07.2017, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 159/16t, 19.12.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit für eine bestimmte Person
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit für Grundstück oder Person
Eigentum und Grundbuch · Wegerecht nur für eine bestimmte Person
Eigentum und Grundbuch · Begriff der Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Persönliches Recht am Grundstück