Wird mein Wegerecht nur auf einem Teil des Grundstücks eingetragen?
günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundeigentümer, Nachbarn
Nein. Auch wenn Ihr Recht nur auf einer bestimmten Fläche ausgeübt werden darf, wird es im Grundbuch immer bei der ganzen Liegenschaft eingetragen. Die örtliche Beschränkung betrifft nur die Ausübung, nicht den Umfang der Eintragung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1959)
§ 12 Abs 2 GBG 1955 greift nur bei einer örtlichen Beschränkung der Dienstbarkeit Platz.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gemäß § 12 Abs 2 GBG kann eine Servitut dem Inhalt nach räumlich beschränkt werden, wenn sich der örtliche Verlauf der Dienstbarkeit nur auf einzelne Grundstücke einer Liegenschaft oder auf bestimmte Grundflächen eines Grundstücks bezieht. Dabei handelt es sich aber nur um eine Einschränkung der Ausübung nach; die Einverleibung hat hingegen stets auf dem ganzen Grundbuchskörper zu erfolgen.OGH 6 Ob 114/15f, 21.12.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060382 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 132/23g, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/21f, 09.06.2022
Im Gesetz
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