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Brauche ich einen Notar, um Anteile an einer GmbH zu übertragen?

betrifft Gesellschafter, Käufer, Verkäufer, Treuhänder
Ja. Sowohl die Verpflichtung zur Übertragung als auch die Übertragung selbst bedürfen der Form eines Notariatsakts. Das gilt auch, wenn Anteile aus einem Treuhandverhältnis zurückübertragen werden; nur ein Urteil kann den Notariatsakt ersetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 21.06.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Nach ständiger Rechtsprechung gilt das Formgebot des Notariatsaktes gemäß § 76 Abs 2 GmbHG sowohl für das Verpflichtungsgeschäft als auch für das Verfügungsgeschäft (6 Ob 241/99f, 6 Ob 241/98d, 7 Ob 2350/96f, 6 Ob 640/91 uva).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115336 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

GmbHG §76 Abs2

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