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Ist der Kauf eines Firmenanteils ohne Notariatsakt gültig?

betrifft Gesellschafter, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Nein. Sowohl die Übertragung eines Geschäftsanteils als auch die Verpflichtung, ihn künftig zu übertragen, brauchen die Form eines Notariatsakts. Ohne diese Form ist das Geschäft nicht wirksam, und Sie können daraus auch nichts einklagen, selbst wenn der Preis bereits bezahlt wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 02.02.2022 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Nicht nur die Übertragung eines Geschäftsanteiles an einer GmbH durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, sondern auch eine Vereinbarung oder Verpflichtung, einen solchen Geschäftsanteil (künftig) zu übertragen, bedarf zu ihrer Gültigkeit der Form eines Notariatsaktes. Ohne Notariatsform ist ein derartiges Rechtsgeschäft nicht rechtswirksam, ja gar nicht vorhanden und es kann auch durch einen derartigen Vorgang ein klagbarer Anspruch nicht erworben werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Genannte Normen

GmbHG §76 Abs2

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