Ersetzt ein gerichtlicher Vergleich den Notariatsakt für den Firmenanteil?
betrifft Gesellschafter, Unternehmer, Erben, Kläger
Ja. Ein gerichtlicher Vergleich tritt an die Stelle des sonst nötigen Notariatsakts, wenn es um die Verpflichtung zur Abtretung eines Geschäftsanteils geht. Dasselbe gilt für ein Urteil.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.06.2022 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Der gerichtliche Vergleich ersetzt den auch für die Verpflichtung zur Abtretung eines Geschäftsanteiles erforderlichen Notariatsakt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schenkung auf den Todesfall.OGH 5 Ob 247/21s, 23.06.2022
- Hier: (Rück-)Abtretung eines treuhändig gehaltenen Geschäftsanteils.OGH 2 Ob 67/14p, 09.07.2014
- Hier: Zustimmung zur Änderung einer Stiftungsurkunde.OGH 6 Ob 166/05p, 09.03.2006
- Ebenso ein Urteil.OGH 10 Ob 40/99a, 07.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060250 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 247/21s, 23.06.2022, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 367 · Abgabe einer Willenserklärung
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