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Brauche ich für die Übertragung eines Firmenanteils einen Notar?

betrifft Gesellschafter, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Ja. Für die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung brauchen Sie neben einem gültigen Rechtsgrund einen Notariatsakt. Ohne diese Form ist die Abtretung unwirksam. Die Verpflichtung zur Übertragung selbst ist dagegen formfrei möglich, und ein Urteil oder gerichtlicher Vergleich kann den Notariatsakt ersetzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 21.06.2023 (18 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Die Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH erfordert einerseits ein gültiges Rechtsgeschäft als Rechtsgrund und andererseits gemäß § 76 Abs 2 GmbHG einen Notariatsakt als sachenrechtlichen Übertragungsakt (Reich - Rohrwig, Das österreichische GmbH - Recht 626).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060201 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Genannte Normen

GmbHG §76 Abs2

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